Inklusives Wohnen

Inklusives Wohnen

Begleitete Elternschaft

Dass auch geistig behinderte Menschen Eltern werden, wurde lange Zeit kaum wahrgenommen noch gesellschaftlich akzeptiert, was zu Folge hatte, das meist schon von vorneherein die Möglichkeit eines Zusammenlebens von Eltern und Kindern weitgehend ausgeschlossen wurde.

In der Vergangenheit und vielerorts noch bis heute hat die Diagnose einer geistigen Behinderung häufig zu einer Trennung von Mutter und Kind unmittelbar nach der Geburt geführt.

Luftbild
Fertiges Gebäude
Wie können Eltern mit Behinderungen ein Kind großziehen?

Um eine Chance auf ein gemeinsames Leben zu geben wünschte sich die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel eine Einrichtung, die genau für diese Familien einen zeitlich begrenzten Aufenthalt ermöglicht. In dieser Einrichtung werden Eltern, die in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind und als Familie mit ihren Kindern in eigener Wohnung zusammenleben möchten über einen Zeitraum bis max. 9 Monate betreut und vor allem beobachtet, mit dem Ziel einer dauerhaften Entscheidung für oder gegen ein gemeinsames Leben von Eltern und Kindern.

Systemschnit
Wie kann Architektur die ungestörte Entwicklung von Kindern unterstützen?

Im Mittelpunkt steht dabei der Anspruch des Kindes auf eine geschützte und ungestörte Entwicklung in einer anregenden und fördernden Umgebung.

 

Inklusion ist Menschenrecht – Jeder Mensch hat das Recht, ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft zu sein.

Clearingstelle

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel wollen eine Einrichtung, die für Familien einen zeitlich begrenzten Aufenthalt ermöglicht. In dieser Einrichtung werden Eltern, die in ihrer geistigen Entwicklung beeinträchtigt sind und als Familie mit ihren Kindern in eigener Wohnung zusammenleben möchten über einen Zeitraum bis maximal neun Monate betreut und beobachtet, das Ziel ist eine Entscheidung für oder gegen ein gemeinsames Leben mit dem Kind.

Im Mittelpunkt steht der Anspruch des Kindes auf eine geschützte und ungestörte Entwicklung in einer anregenden und fördernden Umgebung. Die Clearingstelle mit Wohnungen für Mütter mit geistiger Behinderung sind in den ersten beiden Geschossen angesiedelt.

NRW-Leuchtturmprojekt

Vom Land NRW wird das Projekt als ein sogenanntes Leuchtturmprojekt des inklusiven Wohnungsbaus gefördert (Förderart: WFB + BWB). Es besteht zur einen Hälfte aus einer Clearingstelle für begleitete Elternschaft; einer Einrichtung für zwölf Eltern mit Behinderung und ihren Babys, zur anderen Hälfte aus gefördertem Wohnungsbau mit barrierefreien Familienwohnungen.

Zusammen mit der BGW- Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen mbH und den v.Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel erarbeitete alberts.architekten das Konzept für das erste inklusive Wohnprojekt. Die BGW hat ein sechsgeschossiges Gebäude an der Eichenstraße in Ummeln abgerissen und realisiert hier in Kooperation mit Bethel ein Wohnprojekt für Eltern mit einer geistigen Behinderung und ihren Kindern:

Inklusion als Ort der Begegnung

 

“Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Elternschaft wie Nichtbehinderte. Und sie lieben ihre Kinder wie alle anderen Eltern auch. Aufgrund ihrer intellektuellen Defizite benötigen sie aber deutlich mehr Unterstützung, um Erziehungskompetenz zu erlangen.”

Für die Clearing-Stelle und das Zusammenleben Tür-an-Tür und das dazugehörige Gebäude in der Eichenstraße entwickelte alberts.architekten das Konzept. Elke Maria Alberts achtete mit Ihrem Entwurf besonders darauf, dass Begegnungen zwischen den Nutzergruppen möglich sind, aber ebenso das Höchstmaß an Privatheit gegeben ist. In Bielefeld-Ummeln steht das Projekt “Inklusives Wohnen” nun kurz vor der Fertigstellung, zum Jahresbeginn 2017 sind bereits Familien eingezogen.

Für das Clearingangebot sind 24 stationäre Wohnheimplätze inklusive zwei 3-Zimmer-Wohnungen sowie eine Kindergruppe eingerichtet. Ein multiprofessionelles Team sorgt hier für eine 24-Stunden-Betreuung von Eltern und Kindern.

Projektsteckbrief

01 Projektzeitraum

LP 1-4: 04/2014 – 03/2015
LP 5-8: – 07/2017

02 Projektvolumen

4,9 Mio. (KG 100-700)

03 Projektstandort

Eichenstraße 29a, 33649 Bielefeld

04 Typ / Nutzung

Wohnen, Clearingstelle

05 Beteiligte

Bethel

06 Grundstücksfläche

3.310 m²

07 Geschossflächenzahl

2.660 m²

08 Bruttorauminhalt

10.505 m³