Die Grundsteuerreform verpflichtet Grundstücks-Eigentümer*innen, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt abzugeben.
Die dafür geforderten Daten sind jedoch nicht immer bekannt oder aktuell verfügbar. Kein Problem, denn hier kommen wir ins Spiel und verschaffen Ihnen den optimalen Überblick.
Dazu erfassen, überprüfen, aktualisieren und ergänzen wir die Daten Ihrer Gebäude:
Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung von
So machen wir aus Ihren Daten multifunktional nutzbare digitale Informationen: einen Datenpool, mit dem Sie über die Feststellung des Grundsteuerwerts hinaus eine wertvolle Grundlage rund um Ihren Bestand erhalten.
Links zur Grundsteuerreform: